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Softwareentwicklung ist in Deutschland nur zu 50% erfolgreich

Die Entwicklung hochinnovativer Software bildet für viele kleinere und mittelständische Unternehmen (KMU) einen wesentlichen Bestandteil ihrer Wettbewerbsfähigkeit. Um den bestmöglichen Erfolg für die eigenen Produkte zu generieren, bedarf es ausgewiesener Spezialisten, die die Software für den jeweiligen Produktbereich entwickeln. Ihre Leistungen können meist nur durch unabhängige Softwareunternehmen erbracht werden.

Softwareentwicklung durch ausgewiesene, externe Experten kann aber nur erfolgreich gelingen, wenn die zugrunde liegenden Entwicklungs- und Projektverträge den technischen und juristischen Anforderung vollständig genügen. Dazu gehört sowohl die Vereinbarung aller notwendigen Eigenschaften und Funktionen der zu entwickelnden Software (sog. Spezifikation), als auch deren Einbettung in juristisch tragfähige und abgestimmte Entwicklungsverträge. Ohne eine präzise Spezifikation und ihrer gesicherten Überprüfung sind Softwareentwicklungsverträge dagegen sowohl im Hinblick auf die Vertragsgestaltung als auch hinsichtlich der Auftragsabwicklung von erheblichen Rechtsunsicherheiten begleitet.

Bis heute liegen in diesen Problemen die Hauptursachen für das Scheitern oder die Mängel von Softwareentwicklungsprojekten. Nach einer Studie der Universität Oldenburg aus dem Jahr 2006 sind nur etwa 50,7% aller in Deutschland laufenden Softwareentwicklungsprojekte erfolgreich abgeschlossen worden, weltweit sind es sogar nur 29%. Die damit einher gehenden Rechtsstreitigkeiten und Rechtsunsicherheiten erschweren zunehmend die erfolgreiche Zusammenarbeit hochinnovativer Unternehmen.